Wir bieten schon länger die Möglichkeit Ihre E-Rezepte bei uns vor Ort einzulösen. Damit bieten wir Ihnen eine weitere Möglichkeit Ihre Arzneimittel zeitgemäß, sicher und komfortabel zu beziehen.
Sie müssen Ihre Daten nicht an einen Ihnen unbekannten Apotheker versenden, sondern können auch diese Rezepte bei uns einlösen.
Am 20.10.2020 ist das sogenannte Patienten-Schutz-Gesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz schreibt die Nutzung elektronischer Rezepte vor. Ab Januar 2022 ist die Nutzung des E-Rezeptes bei der Verordnung rezeptpflichtiger Medikamente zwingend vorgeschrieben.
Die Gesetze werden immer weiter ausgebaut, um weitere Funktionen in Zukunft zu ermöglichen.
Schon heute nehmen immer mehr Patienten an einer Videosprechstunde bei ihrem Arzt teil.
Hierbei werden E-Rezepte ausgestellt. Sie müssen nicht mehr zwingend in die Praxis um sich ein Rezept auf Papier abzuholen.
Auch bei dem persönlichen Arztbesuch bekommen Sie heute schon E-Rezepte.
Sie haben die freie Wahl, wo Sie das E-Rezept einlösen.
Wir von der Ulmen-Aotheke bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr E-Rezept bei uns einzulösen.
Das E-Rezept kann dazu genutzt werden Sie an Ihre Medikation zu erinnern.
Durch die Zusammenführung aller Informationen können Wechselwirkungen einfacher geplant/vermieden werden.
Die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen ist hochgradig sicher. Diese wird auch für die Übermittlung des E-Rezepts genutzt.
Sie haben die Wahl, wie Ihre Daten übermittelt werden. Eine Möglichkeit ist Ihr Smartphone. Hier wird eine sichere E-Rezepte-App installiert, die die Daten verwaltet.
Sie haben auch die Möglichkeit die Daten digital an eine Apotheke Ihrer Wahl zu senden.
Sogar der Ausdruck von Zugangsdaten für Ihr E-Rezept kann durch Ihren behandelnden Arzt vorgenommen werden. Damit haben Sie online Zugriff auf Ihr Rezept.
Weitere Leistungen, wie zum Beispiel häusliche Krankenpflege, oder auch Hilfsmittel im Alter werden schrittweise auch über diesen Weg elektronisch verordnet werden können.